Sie sind kurzfristig auf der Suche nach einem neuen Job oder möchten eine berufliche Herausforderung antreten?
Mit der Zeitarbeit bieten wir Ihnen Einstiegsmöglichkeiten bei namhaften Unternehmen und garantieren Ihnen abwechslungsreiche Tätigkeiten auch auf unbefristeter Basis. Vom ersten Beschäftigungstag an erwartet Sie ein gesichertes Einkommen sowie die Übernahme aller relevanten Sozialleistungen.
Nutzen Sie unsere Vorteile und erarbeiten Sie sich als engagierte Fachkraft bei compakt Zeitarbeit Ihren persönlichen „Kundenstamm“.
Wir freuen uns auf Sie!

Tarifpartner
Seit Beginn der Tarifpflicht im Jahr 2005 sind wir Mitglied im Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., welcher mit Wirkung vom 14. April 2011 mit dem BZA fusioniert hat und sich fortan BAP Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister nennt. Sie erhalten folglich einen Arbeitsvertrag, der alle relevanten Sozialleistungen beinhaltet. Dazu gehören z.B.
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Lohnfortzahlung im Krankeitsfall
- gesetzlicher Kündigungsschutz
Ferner haben Sie neben einem festkalkulierten Stundenlohn nach entsprechender Entgeltgruppe Anspruch auf:
- Zuschläge bei Überstunden, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit
- Tarifliche Lohnerhöhung
- Freizeitausgleich anhand Ihres Arbeitszeitkontos
Unbefristeter Arbeitsvertrag
In der Regel erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 35 Wochenstunden (Vollzeit). In auftragsfreien Perioden bleiben Sie selbstverständlich bei uns beschäftigt und beziehen Ihren Lohn ggf. von Ihrem Arbeitszeitkonto.
Festanstellung im Kundenbetrieb
Da Sie häufig in unterschiedlichen Unternehmen eingesetzt sind, erwerben Sie zusätzliches Know-How und qualifizieren sich kontinuierlich weiter. Eine spätere Übernahme durch den Kundenbetrieb ist daher möglich und in vergangenen Fällen bereits erfolgt.
Jahresurlaub
Der Urlaubsanspruch richtet sich bekannterweise nach dem Bundesurlaubsgesetz. Innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate stehen Ihnen 20 Urlaubstage zu.
Ab dem siebten Beschäftigungsmonat bei einer Fünftagewoche und Betriebszugehörigkeit
- von bis zu einem vollendeten Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf 24 Tage
- von bis zu zwei vollendeten Kalenderjahren haben Sie Anspruch auf 25 Tage
- von bis zu drei vollendeten Kalenderjahren haben Sie Anspruch auf 26 Tage
- ab drei vollendeten Kalenderjahren haben Sie Anspruch auf 27 Tage
Arbeitszeitkonto / Überstundenausgleich
Mittels eines Arbeitszeitkontos werden Ihre geleisteten Arbeitsstunden registriert. Überstunden werden zusammengetragen und können für eine Auszeit genutzt werden. Durch das Arbeitszeitkonto garantieren wir Ihnen Ihr monatliches Entgelt, auch in einsatzfreien Zeiten.